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20.11.2021 19:49

80% der Polizeibeamte in Sachsen die an Corona erkrankt, alle doppelt geimpft.

17.11.2021 17:31

Impfstatus auf Intensivstationen in weniger als 50% der Fälle bekannt

Verfasst vonZacharias FögenVeröffentlicht inAllgemeinCOVID-19Schlagwörter:

Ich habe eine weitere Datenauswertung des Wochenberichts KW 43 und der Zeitreihen des Intensivregisters DIVI vorgenommen – und halten sie bis zum Ende durch, es lohnt sich!

In den Daten des Wochenberichts werden die symptomatischen COVID-19-Fälle auf Intensivstation mit Angabe zum Impfstatus für „KW 40-43“ und „Kumuliert KW 05-43“ angegeben. Da die kumulierte Angabe sich auf neue Fälle beziehen muss (sonst würden die Fälle ja mehrfach gezählt, die über eine Woche dort liegen), kann man bei dieser Angabe die Differenz zur Vorwoche bilden und man erhält folgende Daten:

Neuzugänge Intensiv KW4318-5960+ges
ungeimpft147185332
geimpft18108126
Summe165293458

Aus den Daten des DIVI-Intensivregisters erhält man dagegen die Information, dass es 1036 Erstaufnahmen auf Intensivstationen in KW 43 gab. Das sind nur 44% der Fälle. Seltsamerweise ist es in 95,5% der Fälle möglich, das Alter zu melden.

Wenn wir diese Zahlen versuchen zuzuordnen, erhalten wir eine gewaltige Streuung.

Unbekannte zu …UngeimpftGeimpftSummeProzent Ungeimpfte
Geimpften332704103632,05 %
Ungeimpften910126103687,84 %
Wie Impfquote Erwachsene469567103645,27 %

Jemand mit unbekanntem Impfstatus hat ad primam eine Wahrscheinlichkeit, geimpft zu sein, die der Impfquote in der Bevölkerung entspricht.

Von daher halten sie sich fest, jetzt kommt etwas Mathematik. Zuerst berechne ich die Neuzugänge getrennt nach Alter.

Neuzugänge Intensiv KW4318-5960+ges
ungeimpft147185332
geimpft18108126
Summe165293458

Anhand der Altersdaten des DIVI kann man sehen, dass in KW43 nur 22% der erwachsenen Intensivpatienten unter 60 waren. Davon ausgehend, kann man die Verteilung der 1036 Neuzugänge schätzen.

18-5960+ges
Schätzung Verteilung2288081036

Damit kann man dann die Personen mit unbekanntem Impfstatus den Altersgruppen zuordnen (Differenzen bilden):

18-5960+ges
Schätzung Verteilung2288081036
Unbekannter Impfstatus63515578

Anhand der Impfquote in jeder Altersklasse kann man nun Schätzen, wie viele von den entsprechenden Personen mit unbekanntem Impfstatus geimpft bzw. ungeimpft sind.

18-5960+
Schätzung Verteilung228808
Unbekannter Impfstatus63515
Impfquote71,90 %84,90 %
Ungeimpft auf intensiv (Schätzung für ohne Status)1878
Geimpft auf intensiv (Schätzung für ohne Status)45437

Aufgrund dieser Schätzung ergibt sich folgende Zusammensetzung:

Summe RKI + Schätzung18-5960+
Ungeimpft auf intensiv165263
Geimpft auf intensiv63545

Bevor wir zum Finale kommen, noch einmal der Aufruf, abonnieren sie meinen Blog (1-3 Mailbenachrichtigungen pro Woche) und folgen sie mir auf Twitter @ZachariasFoegen.

Wenn ich nun die Zahl der Infizierten von vor zwei Wochen nehme, erhalte ich folgende Intensiv-Quote (Wieviel Prozent der symptomatischen kommen auf Intensivstation):

18-5960+
Infizierte KW 41Ungeimpft199962636
Geimpft116263505
Intensiv-Quote (Neuzugänge aufUngeimpft0,83 %9,98 %
Intensiv KW 43 / Fälle KW41)Geimpft0,54 %15,55 %

Ups, der Impfschutz bei der Gruppe ü60 ist komplett weg – oder schlimmer. So ist das mit Subgruppen-Analysen, da kann schon mal etwas unerwartetes bei herauskommen.

Mein Fazit

Ich bin von diesem Ergebnis selbst total überrascht. Damit hätte ich, ausgehend von den Daten aus England, nicht gerechnet. Anhand dieser a-priori-Schätzung jedenfalls sieht es so aus, als würde das RKI massenweise Geimpfte über 60 auf Intensivstationen systematisch verschweigen, um den fehlenden Nutzen der Impfung zu verstecken.

Das RKI und die Intensivstationen sollten hier schleunigst Aufklärung betreiben, wie die tatsächliche Verteilung aussieht. Dass in 95% aller Fälle das Alter gemeldet werden kann, aber der Impfstatus nicht mal in der Hälfte der Fälle, ist doch wirklich … ich sage mal: einem Industriestaat unwürdig.



17.11.2021 17:22

Offizielle Sterbezahlen 2020: Eine kritische Analyse


Verfasst vonZacharias FögenVeröffentlicht inAllgemeinCOVID-19Schlagwörter:

Hurra, Hurra, die offizielle Todesursachenstatistik ist da! Nach langer Verzögerung hat es doch noch geklappt. Gehen wir gleich in medias res.

39.758 Menschen an COVID-19 verstorben. Also springen wir direkt rein in die Zahlen mit einem Vergleich der altersstandardisierten Sterbefälle.

Und wie sie sehen, ganz rechts schießt die Kurve steil nach oben, genau das was wir immer gedacht haben, es ist also eine echte Pandemie und hier ist die Bestätigung.

Ach mist, ich sehe gerade, ich habe die X-Achse vertauscht. Rechts ist 2015 und links ist 2020. Das ist jetzt natürlich dumm gelaufen. Was soll ich dazu sagen?

Bevor ich mir etwas sinnvolleres einfällt, noch mal schnell der Hinweis: abonnieren sie meinen Blog (nur 1-3 Mails pro Woche) um auf dem laufenden zu bleiben, und folgen sie mir auf Twitter @ZachariasFoegen.

Wie wir sehen war 2019 ein echt niedriges Jahr, aber 2020 liegt sogar unter dem Mittelwert von 2015-2019. Das ist schon einigermaßen überraschend, denn eigentlich müsste man hier einen Nachholeffekt plus knapp 40.000 Coronatote erwarten.

Ich möchte das mit dieser Grafik illustrieren. Die folgenden Daten stammen aus der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Bundesamtes.

Tatsächlich bleiben wir in der Summe 7.908 Todesfälle unter der Erwartung. Sehen wir uns die Prognose und die Realität in einer Altersstaffelung an.

Todesfälle in TausendPrognose
Realität
Alter2019202020192020
0 – 194444
20 – 5981798282
60 – 74181186188197
75+697701665701

Erst einmal sind die Ergebnisse der Prognose insgesamt gut.

Anhand dieser Zahlen fällt vor allem auf, dass die Altersgruppe der über 75jährigen 2019 deutlich unter der Prognose bleibt (-4,6%), aber in 2020 die Prognose genau erfüllt – wir haben hier weder einen Nachholeffekt aus dem Vorjahr, noch eine Steigerung von COVID-19, obwohl diese Altersgruppe am schlimmsten betroffen ist.

Todesf. 2020 in TausendPrognoseRealitätDavon COVID
0 – 19440
20 – 5979821
60 – 741861975,5
7570170133

Spannender Nebenbefund anbei: 1.248 mal wurde U07.2 COVID-19, Corona-Krankheit 2019, Virus nicht nachgewiesen kodiert.

Das erstaunliche ist, dass diese 32.863 Covid-Toten über 75 nirgendwo „fehlen“. Auch der Toten durch Erkrankungen des Atmungssystems sind „nur“ um 5.000 reduziert. Trotzdem hält die Progose.

Die Sterbefälle der Gruppe 60-74 haben die Prognose dagegen um 11.000 übertroffen, davon aber nur etwa die Hälfte COVID-Fälle. Davon kann man mit ein bisschen kompliziertem Rechnen etwa 2.000 abziehen, die an anderen Atemwegserkrankungen „weniger“ gestorben sind als erwartbar.

Mein Fazit

Was bleibt? Durch COVID-19 sind etwa 5.000 Menschen zwischen 60 und 75 mehr gestorben als prognostiziert. Das kann man nicht wegdiskutieren. Aber: Über 75% der Todesfälle sind nach Einführung der Maskenpflicht passiert. Mit den FFP2-Masken für Senioren hat die Regierung einen riesigen Fehler gemacht.

Ja, der Virus ist real und ja, der Schaden durch die Maßnahmen auch.




Canada – Quebec – die Impfpflicht wurde zurückgezogen

Rund 14.000 Mitarbeiter des Gesundheitssektors – davon 5000 in direktem Kontakt zu Patienten, verweigerten die Impfung


https://www.qfm.network/2021/11/07/canada-quebec-die-impfpflicht-wurde-zurueckgezogen/



USA: Nationalgarde von Oklahoma widersetzt sich COVID-Impfmandat des Pentagon


Brigadegeneral Thomas Mancino, Kommandeur der 45. Infanteriebrigade der Nationalgarde von Oklahoma, teilte seinen Soldaten letzte Woche mit, dass "keine negativen administrativen oder rechtlichen Maßnahmen" ergriffen würden, wenn sie die COVID-19-Impfung verweigerten, trotz des umstrittenen militärischen Impfmandats vom US-Präsidenten Joe Biden. Jetzt hat das Pentagon darauf reagiert.

Wie? Hier nachlesen: https://kurz.rt.com/J3F9



Corona-Impfstoff von BioNTech und Pfizer: Daten in Zulassungsstudie sind gefälscht

3. November 2021


Das “British Medical Journal” hat gestern einen handfesten Skandal publik gemacht. Die Zulassungsstudie für den Impfstoff von BioNTech und Pfizer ist allem Anschein nach gefälscht. Laut der renommierten Fachzeitschrift bestünden ernsthafte Zweifel an der “Integrität der Daten”.

von Manfred Ulex

Ein Regionaldirektor, der bei der Forschungsorganisation Ventavia Research Group beschäftigt war, berichtet der Fachzeitschrift British Medical Journal (BMJ), dass während der Zulassungsstudie des Corona-Impfstoffs des US-Pharmakonzerns Pfizer Daten gefälscht worden waren. Beispielsweise wurde die “Verblindung” der Patienten aufgehoben, es wurden unzureichend geschulte Impfärzte beschäftigt, und unerwünschten Nebenwirkungen, die im Rahmen der zulassungsrelevanten Phase-III-Studie von Pfizer gemeldet wurden, wurde nur langsam nachgegangen. Die Mitarbeiter, die die Qualitätskontrollen durchführten, waren demnach mit der Masse der festgestellten Probleme überfordert.

Nachdem sie das Forschungsinstitut Ventavia Research Group, das die Studien für Pfizer durchgeführt hatte, wiederholt auf diese Probleme hingewiesen hatte, schickte die Regionaldirektorin von Ventavia Brook Jackson eine Beschwerde an die US-Arzneimittelbehörde. Ventavia entließ sie noch am selben Tag. Jackson stellte dem BMJ Dutzende von unternehmensinternen Dokumenten, Fotos, Tonaufnahmen und E-Mails zur Verfügung, die die Vorwürfe belegen sollen. Demzufolge habe Pfizer in mehreren Punkten wie dem Labormanagement, der Patientensicherheit und der Datenintegrität gegen wissenschaftliche und ethische Standards verstoßen.

Mitarbeiter und Patienten wurden bei Versuchen mit Placebos außerdem nicht “verblindet”, d.h. sie wussten möglicherweise, ob sie den Impfstoff oder ein Placebo bekommen haben. Die Verantwortlichen konnten die entsprechenden Fehler nicht quantifizieren. Zudem habe es Probleme bei der Dateneingabe für schwere Nebenwirkungen gegeben, Patienten wurden unzureichend überwacht, die Nachverfolgungsprotokolle seien schlecht gewesen und die Laborproben wurden teilweise falsch etikettiert.

Jackson erklärte dem BMJ, dass sie in den zwei Wochen, in denen sie im September 2020 bei Ventavia beschäftigt gewesen war, ihre Vorgesetzten wiederholt über schlechtes Labormanagement, Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit und Probleme mit der Datenintegrität informiert hatte. Jackson hatte nach eigener Aussage mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Koordination und im Management klinischer Forschung, bevor sie zu Ventavia kam. Aus Verärgerung darüber, dass Ventavia sich nicht um die Probleme gekümmert hatte, dokumentierte sie eines Nachts mehrere Vorgänge, indem sie Fotos mit ihrem Mobiltelefon machte. Auf den Fotos, die dem BMJ zur Verfügung stehen, ist zu sehen, wie Impfstoffverpackungen, auf denen die Identifikationsnummern der Studienteilnehmer vermerkt waren, offen herumlagen, wodurch die Teilnehmer in Bezug auf die Placebo-Vergleichsgruppe möglicherweise nicht anonymisiert waren.

In einer Aufzeichnung eines Treffens Jacksons mit zwei Direktoren Ende September 2020 ist ein leitender Angestellter von Ventavia zu hören, der erklärt, dass das Unternehmen nicht in der Lage war, die Art und Anzahl der Fehler zu quantifizieren, die es bei der Prüfung der Studienunterlagen zur Qualitätskontrolle festgestellt hatte. Wie aus einer E-Mail hervorgeht, soll das Unternehmen auch Fragen zur Dateneingabe nicht nachgegangen sein. Die Probleme sollen jedoch schon Wochen bekannt gewesen sein: In einer Liste, die Anfang August 2020, kurz nach Beginn der Studie und vor Jacksons Einstellung, unter den Ventavia-Führungskräften zirkulierte, nannte eine Ventavia-Führungskraft drei Mitarbeiter des Standorts, mit denen sie “das Problem mit dem elektronischen Tagebuch/der Datenfälschung usw. besprechen” sollte. Einer von ihnen wurde “mündlich ermahnt, Daten zu ändern und verspätete Eintragungen nicht zu vermerken”, heißt es in einer Notiz.

Während des Treffens Ende September wurde auch die Möglichkeit erörtert, dass die FDA zu einer Inspektion erscheinen könnte. Am nächsten Morgen, dem 25. September 2020, rief Jackson bei der FDA an, um vor den unseriösen Praktiken in der klinischen Studie von Pfizer bei Ventavia zu warnen. Anschließend teilte sie ihre Bedenken in einer E-Mail an die Behörde mit. Am Nachmittag entließ das Unternehmen Jackson.

Wenige Stunden, nachdem Jackson am 25. September eine Mail mit ihren Bedenken an die FDA gesendet hatte, erhielt sie eine Antwort von der FDA, in der man ihr mitteilte, dass die FDA sich nicht zu etwaigen Ermittlungen äußern könne, die sich daraus ergeben könnten. Einige Tage später wurde Jackson von einem FDA-Inspektor angerufen, aber man sagte ihr, dass man ihr keine weiteren Informationen geben könne. Sie hörte von der Behörde nichts weiter in Bezug auf ihren Bericht. In den Dokumenten, die Pfizer bei einer Sitzung des beratenden Ausschusses der FDA am 10. Dezember 2020 vorgelegt hatte, um den Antrag von Pfizer auf eine Notfallzulassung für den Impfstoff gegen COVID-19 zu erörtern, erwähnte das Unternehmen die Probleme am Standort Ventavia nicht. Am nächsten Tag erteilte die FDA dem Impfstoff die Zulassung.

Im August dieses Jahres, nach der vollständigen Zulassung des Impfstoffs von Pfizer, veröffentlichte die FDA eine Zusammenfassung ihrer Inspektionen der Zulassungsstudie des Unternehmens. Daraus geht hervor, dass nur neun der 153 Prüfstellen der Studie inspiziert worden waren. Die Standorte von Ventavia waren unter diesen neun nicht aufgeführt.

Zwei weitere ehemalige Ventavia-Mitarbeiterinnen sprachen anonym mit dem BMJ, da sie Repressalien und den Verlust der Arbeitsplätze in der engmaschigen Forschungsgemeinschaft befürchteten. Beide bestätigten Jacksons Vorwürfe zu großen Teilen. Eine von ihnen sagte, sie habe in ihrer Laufbahn an mehr als vier Dutzend klinischen Studien gearbeitet, darunter viele große Studien, aber noch nie ein so “hektisches” Arbeitsumfeld erlebt wie bei Ventavia im Rahmen der Studie von Pfizer. Seitdem habe es beim Unternehmen auch weitere Probleme gegeben: In mehreren Fällen verfügte Ventavia nicht über genügend Mitarbeiter, um Probanden, die über COVID-19-ähnliche Symptome geklagt hatten, auf den SARS-CoV-2-Erreger zu testen. Das im Labor bestätigte symptomatische COVID-19 war der primäre Endpunkt der Studie: “Ich glaube nicht, dass es gute, saubere Daten waren”, sagte die Mitarbeiterin.

Eine zweite Mitarbeiterin beschrieb ebenfalls ein Umfeld bei Ventavia, wie sie es in ihren 20 Jahren in der Forschung noch nie erlebt hatte. Sie erklärte dem BMJ, dass Pfizer kurz nach der Entlassung Jacksons durch Ventavia über Probleme in der Firma mit der Impfstoffstudie informiert worden war und dass eine Anhörung stattgefunden hatte. Der beratende Ausschuss der US-Gesundheitsbehörde CDC wird am 2. November außerdem über die pädiatrische COVID-19-Impfstoffstudie beraten.


Der Milliardenmarkt der Krankheitsbranche wächst und wächst - und damit auch die von ihr verursachten Verheerungen. Nach Krebs und Herzinfarkten stehen auf Platz drei der Exitus-Liste die von Ärzten und durch Medikamente verursachten Todesfälle. Bestsellerautor Sven Böttcher räumt in seinem Buch „Rette sich, wer kann. Das Krankensystem meiden und gesund bleiben“ gründlich auf mit unseren falschen Prämissen, korrigiert tödliche Wahrnehmungsfehler und zieht die Konsequenzen: Gesundheit und ein langes Leben sind jederzeit möglich. ist

"Sven Böttcher hat als aktiver und informierter Patient in den Jahren seiner Krankheit mehr von der Medizin verstanden als die Mehrzahl der Ärzte in einem Berufsleben." (Dr. med. Gerd Reuther, Autor des Bestsellers "Der betrogene Patient"). Das Buch ist hier direkt über den J. K. Fischer Verlag bestellbar.

Brisante Krankenkassen-Daten belegen: So dreist wurden wir in den Lockdown hineingelogen

2. November 2021

Nur rund die Hälfte aller hospitalisierten COVID-19-Fälle des vergangenen Winters wurde mit akuten Atemwegserkrankungen ins Krankenhaus aufgenommen – alle anderen „Corona-Patienten“ hingegen wegen ganz anderer Krankheitsbilder. Es ist uns gelungen, an die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser für die Jahre 2019, 2020 und die ersten fünf Monate des Jahres 2021 zu gelangen und diese fördern erstaunliche Erkenntnisse zutage.

von Kartsen Montag

Aus den Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, welche das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitstellt, geht hervor, dass der Anteil der COVID-19-Fälle mit akuten Atemwegserkrankungen an allen stationär aufgenommen COVID-19-Fällen im Winter 2020/21 zum Teil nur bei etwas mehr als der Hälfte lag und die übrigen sogenannten COVID-19-Fälle aufgrund vollkommen anderer Krankheitsbilder wie etwa Herzinfarkt, Harnwegsinfektionen oder Beinbruch in die Klinik kamen. Die InEK-Abrechnungsdaten zeigen eindeutig, welche COVID-19-Fälle primär aufgrund der Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion behandelt wurden und bei welchen Fällen eine COVID-19-Erkrankung nur eine Nebendiagnose darstellt.

Die Abrechnungsdaten fördern noch weitere brisante Erkenntnisse zutage: So stieg im Vergleich zu 2019 die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Fälle abseits von akuten Atemwegserkrankungen – insbesondere Schlaganfälle, Krebserkrankungen und Herzinfarkte – nach dem ersten Lockdown ungewöhnlich stark an. Dies deutet auf die Folgen verschobener Behandlungen und verzögerter Vorsorgeuntersuchungen wegen des ersten Lockdowns hin.

Zudem zeigen die Zahlen, dass sämtliche Lockdowns jeweils zu Zeitpunkten in Kraft traten, als die Krankenhausbelegung in Deutschland deutlich unter derjenigen des Jahres 2019 lag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wusste bereits im August 2020 durch Abrechnungsdaten der Krankenkassen, dass der erste Lockdown zu einer extremen Unterauslastung der Krankenhäuser geführt hatte. Trotzdem nutzte die Bundesregierung im Winter 2020/21 das Mittel erneut. Auch dieser zweite Lockdown führte zu einer deutlichen Unterauslastung der Krankenhäuser. Aber der Reihe nach.

Spahn und Lauterbach schließen einen neuen Lockdown aus

Am 2. September 2020, schloss Spahn einen zweiten Lockdown in einem Gespräch mit der Bild-Zeitung aus. Er äußerte auch, dass der Lockdown im Frühjahr 2020 nicht so drastisch hätte ausfallen müssen. Auch Karl Lauterbach hielt in einem Interview vom 24. September 2020 „die Wahrscheinlichkeit, noch einmal so einen Lockdown wie vor ein paar Monaten zu erleben, (…) für gleich null“.

Über welche Informationen verfügten Spahn und Lauterbach im September 2020, die sie zu derartigen Aussagen führten? Aussagen, die sich bald darauf als falsch herausstellten, als Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder zunächst einen Teil-Lockdown ab dem 2. November sowie einen „harten“ Lockdown ab dem 16. Dezember 2020, diesmal sogar mit regionalen nächtlichen Ausgangssperren, beschlossen.

Expertenbeirat prüft seit April 2020 Corona-Sonderbelastungen

Gemäß Paragraf 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), welches unter anderem die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Corona-Sonderbelastungen regelt, hatte das Gesundheitsministerium einen Beirat von Vertretern aus Fachkreisen einberufen, der seit April 2020 die Auswirkungen der Sonderregelungen für die Krankenhäuser aufgrund von COVID-19 überprüft.

Grundlage der Arbeit des Beirates sind Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, welche das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitstellt. Um kurzfristige Auswertungen des Beirats zu ermöglichen, wurden die Krankenhäuser mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Mai 2020 vom Gesetzgeber verpflichtet, neben den bisherigen einmaligen Datenabzügen jeweils am 31. März für das Vorjahr dem InEK zusätzlich zeitnah unterjährige Datenlieferungen zur Verfügung zu stellen, und zwar

  • bis zum 15. Juni 2020 für Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Mai 2020 nach voll- oder teilstationärer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen worden sind, und
  • bis zum 15. Oktober 2020 für Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. September 2020 nach voll- oder teilstationärer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen worden sind.

Im Rahmen weiterer Novellen des Krankenhausentgeltgesetzes wurde Paragraf 21, Absatz 3b mittlerweile derart angepasst, dass die unterjährigen Daten zukünftig jedes Jahr bis jeweils 15. Juni und 15. Oktober sowie bis 15. Januar für das gesamte vorangegangene Jahr von den Krankenhäusern an das InEK zu liefern sind.

Erster Lockdown: Milliardenkosten und kaum COVID-19-Fälle

In einer Beiratssitzung Ende August 2020 wurde der kurz zuvor fertiggestellte Bericht „Analysen zum Leistungsgeschehen, zur Erlössituation von Krankenhäusern und zu betroffenen Patienten und ihrer Versorgung in der Corona-Krise“ auf Basis der ersten unterjährigen Datenlieferung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2020 vorgestellt. Darin kommen die beiden Verfasser und Beiratsmitglieder Prof. Dr. Boris Augurzky vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und Prof. Dr. med. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin unter anderem zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Die durchschnittliche Anzahl der Patienten in den Krankenhäusern ist mit Beginn der zwölften Kalenderwoche im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen, in der 15. Kalenderwoche gar um 42 Prozent
  • Die durchschnittliche Anzahl der Patienten auch auf den Intensivstationen ist ab der zwölften Kalenderwoche um bis zu 20 Prozent zurückgegangen
  • Die COVID-19-Patienten ab der zwölften Kalenderwoche benötigten nur 1,7 Prozent der Krankenhausbettenkapazität
  • Die COVID-19-Fälle im Zeitraum Januar bis Mai 2020 bedurften im Schnitt nur 4 Prozent der intensivmedizinischen Kapazitäten
  • Die Krankenhäuser hatten im Zeitraum Januar bis Mai 2020 aufgrund der im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegten Freihaltepauschalen trotz des hohen Rückgangs von Patienten im Schnitt nur eine Erlösminderung von 0,4 Prozent zu verzeichnen
  • Die Freihaltepauschalen verursachten Kosten von 4,7 Milliarden Euro allein für die ersten drei Monate der Coronakrise

Der erhebliche Rückgang der Anzahl der Patienten sei nur zu einem geringen Teil auf die Verschiebung von geplanten unkritischen Operationen zurückzuführen und erfolgte für den Expertenbeirat hinsichtlich anderer Krankheitsbilder in diesem Ausmaß unerwartet.

Aufgrund der sehr geringen Belastung der Krankenhäuser durch COVID-19-Patienten wurde im Protokoll der Beiratssitzung festgehalten, dass „eine flächendeckende Freihaltung von Bettenkapazitäten wie auch der Aufbau von Kapazitäten für die intensivmedizinische Behandlung“ sowie „eine Verlängerung der finanziellen Hilfen nach Paragraf 21 KHG (Freihaltepauschalen und Pauschale für zusätzliche Intensivbetten) für die Krankenhäuser über den 30. September 2020 hinaus in der aktuellen Form“ nicht mehr erforderlich sei.

Weitere Lockdowns wider besseren Wissens und ohne Notwendigkeit

Auf Anfrage bestätigte Professor Busse, dass er auf Bitten von Spahn im Expertenbeirat tätig ist und Auswertungen der Sonderbelastungen durch das Coronavirus erstellt. Seit spätestens Ende August 2020 wusste die Bundesregierung also nicht nur, dass COVID-19 keine Gefahr für das deutsche Gesundheitssystem darstellt, sondern auch, dass die Freihaltung von Kapazitäten in den Krankenhäusern von Fachleuten als nicht notwendig betrachtet wurde und immense Kosten verursacht hat. Es ist durchaus anzunehmen, dass diese Erkenntnisse des Beirats dazu beitrugen, dass Jens Spahn und Karl Lauterbach im September 2020 einen weiteren Lockdown für den folgenden Winter ausschlossen.

Trotz dieser durch den Expertenbeirat eindeutig belegten Erkenntnisse haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder allein aufgrund steigender Inzidenzfälle im Herbst und Winter 2020 jedoch weitere Lockdowns beschlossen und als Begründung angeführt, das Gesundheitssystem damit vor Überlastung zu schützen.

Ein weiterer Bericht des Expertenbeirats vom 30. April 2021 bestätigt auf Basis aller Abrechnungsdaten für das Jahr 2020, dass die deutschen Krankenhäuser nicht ein einziges Mal, auch nicht im November oder Dezember 2020, vor einer Überlastung standen. Im Gegenteil, selbst während der Zeit des zweiten Lockdowns war die Anzahl der aufgenommenen Krankheitsfälle in den Krankenhäusern deutlich niedriger als im Vergleichszeitraum 2019.

Was die Berichte des Expertenbeirates verschweigen

Trotz der inhaltlich implizierten fundamentalen Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung sind die Berichte des Beirates wohlwollend formuliert und enthalten Spekulationen, welche die Entscheidungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zumindest teilweise stützen. So wird im Bericht vom 30. April 2021 ohne Angabe eines Beleges vermutet, dass trotz vorsorglicher Laboruntersuchungen auf Corona-Infektionen bei der stationären Aufnahme von Patienten alle behandelten akuten Atemwegserkrankungen potentiell auf COVID-19-assoziierte Erkrankungen zurückzuführen sein könnten.

Zudem wurde in den Berichten des Beirates festgestellt, dass die Übersterblichkeit im Jahr 2020 „ziemlich exakt der Anzahl der an oder mit Covid gestorbenen Personen entsprach“, und es wurde vermutet, dass einiges dafür spreche, dass eine weitere, noch nicht geklärte „Übersterblichkeit durch zusätzliche, nicht als solche erkannte COVID-19-Tote bedingt ist“. Daraus schließen die Autoren, dass der Rückgang an stationären Fällen die Sterblichkeit der nicht oder verspätet stationär behandelten Patienten nicht erhöht hat. Diese nicht belegte Schlussfolgerung trägt jedoch eine politische Färbung, da die Auswertung der Abrechnungsdaten des InEK auf das genaue Gegenteil hindeuten.

Die InEK-Daten

Grundsätzlich stellt das InEK über seinen Datenbrowser die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen der Öffentlichkeit in einer Form bereit, die keine Rückschlüsse auf die persönlichen Daten der Patienten zulassen. Allerdings sorgt eine angeblich zu hohe Auslastung ständig – selbst mitten in der Nacht – dafür, dass der Zugang zu diesen Daten äußerst eingeschränkt ist.

Andere öffentlich zugänglichen Datenquellen wie die GENESIS-Online-Datenbank des Statistischen Bundesamts eignen sich nicht, um die Auslastung der Krankenhäuser auf der Basis der Abrechnungsdaten auszuwerten, da die Daten für 2020 noch nicht vorliegen. Auf Anfrage teilte das Statistische Bundesamt mit, dass erst im Februar 2022 mit der Bereitstellung der Abrechnungsdaten für das Jahr 2020 in der GENESIS-Online-Datenbank zu rechnen ist. Zudem würden nur die Hauptdiagnosen veröffentlicht. Da eine nachgewiesene COVID-19-Infektion immer nur als Nebendiagnose von den Krankenhäusern gemeldet wird, werden anhand dieser Daten daher keine Rückschlüsse möglich sein, ob ein Patient primär wegen einer akuten Atemwegserkrankung behandelt wurde oder ein anderer Grund für die stationäre Aufnahme vorlag. Mit viel Geduld und Aufwand ist es dennoch gelungen an aussagekräftige Abrechnungsdaten für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über den InEK-Datenbrowser sicherzustellen.

Nur jeder zweite COVID-19-Fall mit akuter Atemwegserkrankung

Wie vom Robert Koch-Institut (RKI) im Epidemiologischen Bulletin vom 29. Juli 2021 vorgeschlagen, wurden zur Identifikation akuter Atemwegserkrankungen aufgrund einer Virusinfektion die ICD-10-Codes J00 – J22, J44.0 und B34.9 verwendet. In den Abbildungen 1 und 2 wurden die Fälle, die in der Hauptdiagnose einen dieser Codes und in der Nebendiagnose den Code U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) enthielten, allen Fällen mit der Nebendiagnose einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion gegenübergestellt. Sowohl bei allen hospitalisierten Fällen als auch bei den Fällen mit Intensiv-Aufenthalt mit nachgewiesenem Virus ist zu erkennen, dass die Anzahl der COVID-19-Fälle mit einer akuten Atemwegserkrankung in der Hauptdiagnose insbesondere um die Jahreswende 2020/21 deutlich geringer ist als die gesamte Anzahl der Fälle mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion.

Abbildung 1: Datenquelle InEK

Die Hauptdiagnosen, die nicht einer akuten Atemwegserkrankung entsprechen und zu denen als Nebendiagnose eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion gemeldet wurde, sind weit gestreut und reichen von Hirn- und Herzinfarkten über Harnwegsinfektionen und Gehirnerschütterung bis zu Oberschenkelhalsbrüchen. Im Grunde decken sie das gesamte Spektrum der im Krankenhaus behandelten Fälle ab, außer dass bei der stationären Aufnahme ein positiver PCR-Test festgestellt wurde. Anhand der InEK-Abrechnungsdaten ist also sehr gut unterscheidbar, welche COVID-19-Fälle primär aufgrund der Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion behandelt wurden und bei welchen Fällen eine COVID-19-Erkrankung nur eine Nebendiagnose darstellt.

Abbildung 2: Datenquelle InEK

Die hohe Anzahl von hospitalisierten COVID-19-Fällen ohne akute Atemwegserkrankung zum Jahreswechsel 2020/21 spiegelt dabei die hohe Anzahl von PCR-Tests in der Bevölkerung wider. Während in der 13. Kalenderwoche 2020 gemäß der Testzahlen des RKI insgesamt knapp 380.000 Tests durchgeführt wurden, waren es in der 50. Kalenderwoche 1,5 Millionen.

Da der Anteil der COVID-19-Fälle ohne akute Atemwegserkrankung auch auf den Intensivstationen ähnlich hoch ist wie bei den gesamten Hospitalisierungen, muss man davon ausgehen, dass insbesondere um die Jahreswende 2020/21 wahrscheinlich nur maximal zwei Drittel der auf den Intensivstationen verstorbenen COVID-19-Fälle tatsächlich Opfer einer SARS-CoV-2-Infektion geworden sind. Das wiederum wirft die Frage auf, ob aufgrund der hohen Testzahlen ein nicht unbeträchtlicher Anteil der offiziellen COVID-19-Opfer in Wirklichkeit an anderen Ursachen gestorben ist und die vom Expertenbeirat erklärte Übersterblichkeit aufgrund von COVID-19 nicht andere Gründe hat.

Zahl anderer Intensivfälle wächst nach Lockdown stark

Die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten Fälle abseits von akuten Atemwegserkrankungen ist nach dem ersten Lockdown erheblich angestiegen. Für die Vermutung, dass die Übersterblichkeit auch auf andere Ursachen, als das Coronavirus zurückzuführen ist, spricht auch die im Vergleich zu 2019 hohe Anzahl aller stationär aufgenommenen Fälle mit Intensiv-Aufenthalt von der 22. bis zur 42. Kalenderwoche 2020, wie dies in Abbildung 3 ersichtlich ist.

Abbildung 3: Datenquelle InEK

Da der Zuwachs der Anzahl aller Fälle mit intensivmedizinisch behandelten akuten Atemwegserkrankungen, unabhängig davon, ob eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde oder nicht, in diesem Zeitraum nur bei unter zehn Prozent liegt, müssen andere Ursachen für den Anstieg der Fälle auf den Intensivstationen verantwortlich sein. Tatsächlich lag zwischen der 22. und 42. Kalenderwoche 2020 die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten Fälle mit Schlaganfällen, Krebs, Leberzirrhose und anderen Krankheitsbildern zum Teil deutlich höher als im Vergleichszeitraum im Jahr 2019, wie Abbildung 4 zeigt.

Abbildung 4: Datenquelle InEK

Da, wie aus Abbildung 5 zu erkennen ist, im gleichen Zeitraum die Anzahl aller hospitalisierten Fälle in 2020 im Vergleich zu 2019 signifikant zurückgegangen ist, können die hier gewonnenen Erkenntnisse ein Hinweis darauf sein, dass aufgrund der Verschiebung von nicht dringend notwendigen Eingriffen und der geringeren Nutzung von Krankenhausleistungen die Krankheitsfälle kritischer verlaufen sind und dementsprechend auch mehr Todesopfer gefordert haben.

Abbildung 5: Datenquelle InEK

Abbildung 5 ist zudem zu entnehmen, dass sich die Anzahl aller stationär aufgenommenen Fälle mit akuten Atemwegserkrankungen trotz COVID-19 seit Beginn der Coronakrise auf einem niedrigeren Niveau befindet als in 2019 und sich dieser Trend in 2021 fortsetzt.

Tatsächliche Belegung widerspricht Lockdown-Begründung

Auch die Krankenhausbelegungstage spiegeln dieses Bild wieder. Auffällig ist, dass die Lockdowns immer dann in Kraft traten, als sich die jeweilige Auslastung der Krankenhäuser deutlich unter dem Niveau des Vorjahres befand, wie Abbildung 6 dies zeigt. Obwohl als Grund der Maßnahmen stets ein Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung angegeben wurde, haben die tatsächliche Belegung und die Kapazität der Krankenhäuser bei den Entscheidungen erkennbar keine Rolle gespielt.

Abbildung 6: Datenquelle InEK

Fazit

Sinn der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 war es offiziell, das deutsche Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen, jedoch nicht, die Krankenhausbelegungstage dauerhaft zu senken und die daraus resultierenden Erlösausfälle der Krankenhäuser mit Milliardenbeträgen aus Steuergeldern zu kompensieren.

Zur Erinnerung: Gesundheitsminister Spahn war im September 2020 mithilfe des Berichts des Expertenbeirats zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen im Frühjahr 2020 über das Ziel hinausgeschossen waren und ein zweiter Lockdown daher nicht notwendig sei. Anhand der vorliegenden Daten ist es sachlich nicht nachvollziehbar, warum Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder diesen Fehler ein zweites Mal begingen und Ende 2020 weitere Lockdowns beschlossen. Wie zu erwarten führten diese zu einer noch geringeren generellen Auslastung der Krankenhäuser.

Dass trotz der niedrigen Auslastung die intensivmedizinisch behandelten Fälle abseits akuter Atemwegserkrankung im Vergleich zu 2019 zum Teil deutlich angestiegen sind, ist ein Hinweis darauf, dass die Verschiebung von nicht notwendigen Eingriffen und die geringere Nutzung von Krankenhausleistungen sogar Menschenleben forderten. Damit wären die Maßnahmen nicht nur unnötig und kostenaufwändig, sondern kontraproduktiv gewesen.


Im aktuell erschienenen Buch „Abhängig beschäftigt – Wie Deutschlands führende Politiker im Interesse der wirklich Mächtigen handeln“ hat sich Thomas Röper sehr intensiv mit weiteren Themen rund um die komplexen Zusammenhänge der gesteuertern Politik im Westen und deren brisanten Verstrickungen mit einer ganzen Reihe von Organisationen beschäftigt und dabei einiges zu Tage gefördert.

Das Buch ist aktuell erschienen und aufgrund der Zensurgefahr ausschließlich hier direkt über den J.K. Fischer Verlag bestellbar (nicht auf Amazon erhältlich).


Die Fratze der Macht oder nur willfährige Befehlsempfängerin der "Big-Pharma#Finanzkartellmafia !!!!!

⚡️Merkel: "Es wird starke Einschränkungen für Ungeimpfte geben"


Medienberichten zufolge zeigt Kanzlerin Merkel sich angesichts steigender Infektionszahlen besorgt. Im CDU-Bundesvorstand kündigte sie demnach an, dass es "starke Einschränkungen für Ungeimpfte geben wird". So seien unter anderem tägliche Tests am Arbeitsplatz für Ungeimpfte nicht ausgeschlossen. Die Einschränkungen könnten auch über das 2G-Modell hinausgehen.

Demnach habe Bundeskanzlerin Angela Merkel im CDU-Vorstand klar "starke Einschränkungen für Ungeimpfte" angekündigt. Das beherrschende Thema bei dem Treffen soll die Corona-Lage gewesen sein. Neben der Bundeskanzlerin soll sich auch der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Pandemie-Situation geäußert haben.

Laut einem Bericht von ntv hätten sowohl Merkel als auch Spahn tägliche Tests am Arbeitsplatz für Ungeimpfte nicht ausgeschlossen. Die Einschränkungen könnten demnach über das 2G-Modell hinausgehen.

Deutschlandweit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des RKI aktuell bei 153,7. Rund 67 Prozent der Bevölkerung, also 55,5 Millionen Menschen, gelten hierzulande als vollständig gegen das Coronavirus geimpft.

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Spahn hatte in den vergangenen Tagen zu Auffrischungsimpfungen auf möglichst breiter Front gedrängt, zum Schutz vor dem SARS-CoV-2-Virus im anstehenden Winter. Darüber sollten die Länder nun alle Über-60-Jährigen informieren, heißt es in einem Beschlussentwurf des Bundes für die Gesundheitsministerkonferenz der Länder Ende der Woche. Ergänzend könnten Auffrischungsimpfungen auch "grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen."

Die Ständige Impfkommission empfiehlt den "Booster" vorerst nur für alle über 70-Jährigen sowie Risikogruppen. Lediglich jene unter 70-Jährigen, bei denen die Impfung länger zurückliegt, sollten sich demnach nachimpfen lassen.

Laut dem Beschlussentwurf des Bundes für die Gesundheitsministerkonferenz sollen Pflegeeinrichtungen zudem zu Testkonzepten für den Herbst und Winter verpflichtet werden. Diese sollten "unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests für das Personal vorsehen", zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus dem Entwurf.

Bereits am Sonntag hatte sich Kanzlerin Merkel für einen Corona-Gipfel mit den Bundesländern ausgesprochen. Am Rande des G20-Gipfels in Rom sagte die CDU-Politikerin bei einem gemeinsamen Auftritt mit SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz:

"Uns alle eint, dass wir eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern wollen."

Es könne sein, dass man sich unabhängig von der Regierungsbildung noch einmal mit der Frage beschäftigen müsse, sagte Merkel, die derzeit nur noch geschäftsführend im Amt ist. Der Anstieg der Zahlen sei "schon sehr besorgniserregend".

!!!!!!!!!!

Nur zur Erinnerung ....2020 das gleiche Geheul und Geschrei... die Überlastung der Krankenhäuser und damit verbunden der Intensivbetten.

Vor allem die üblichen Verdächtigen vornweg unser Herr Lauterbach

eine Paniksirene  sondergleichen.

Fakt ist ......das nichts wahr ,keine Überlastung sondern ein Abbau von ca.4500 Intensivbetten Deutschlandweit... damit einhergehend

Schliessung von Krankenkäusern,das inmitten der schlimmsten aller Pandemien .

Die üblichen Skandale und Skandälchen gar nicht mitgerechnet (Intesivbettenauslastung !!!! Zuschüsse ab 75 % Auslastung!! schon vergessen ? geschenkt.

https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl/kommentar-zum-intensivbetten-skandal-system-versagen-spahns-versagen-so-faehrt-der-minister-das-gesundheitssystem-gegen-die-wand_id_13386964.html


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Ärzteblatt widerlegt Anti-Kimmich-Kampagne 


Oktober 29, 2021


Ärzteblatt widerlegt Anti-Kimmich-Kampagne der MSM [POLITIK SPEZIAL]

27.05.21: Impfstoff von Johnson & Johnson: Ein Piks reicht für den vollständigen Impfschutz


29.10.21, also heute: Berliner Senat: Booster für alle, die mit Johnson & Johnson geimpft sind.


Damit ist es nun klar, dass es nicht bei einem Piks bleiben wird, wie es am Anfang gesagt wurde...


CORONA verstehen.... besser überstehen

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Fliegt alles auf? Nerven liegen blank, Drosten wird ausfällig

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Sie sagen es uns durch die Filme!


Grandioser Zusammenschnitt aus

80 Jahren der Filmgeschichte.


1940 - Der große Diktator

1943 - Chicken Little

1976 - Network

1979 - Die Hamburger Krankheit

1982 - Blut und Ehre

1987 - Es war einmal das Leben

1988 - Sie leben

1989 - Erik der Wikinger

1991 - Die Simpsons

1991 - Ein Engel auf Erden

1995 - Johnny Mnemonic

1996 - Der grüne Planet

1999 - The Devil Lady

1999 - The Matrix

2003 - Die Simpsons

2005 - V wie Vendetta

2007 - Vexille

2009 - CSI: Vegas

2010 - Die Simpsons

2011 - The Veteran

2012 - Gray State

2013 - Utopia

2016 - Akte X

2016 - Person of Interest

2018 - Counterpart

2019 - In the Shadow of the Moon

2019 - Hindafing

2019 - Stretch Armstrong und die Flex Fighters

2020 - Songbird


P.S.  In 80 Jahren der Filmgeschichte, wurde uns mehr als genug gesagt.

Der Macher des Filmes, hat sehr gut aufgepasst und das noch gekonnt zusammengeschnitten!!!


Kubicki über mögliche 2G-Regel in Supermärkten: "Wenn das kein Impfzwang ist, was ist es dann?"

20 Okt. 2021 15:56 Uhr

Supermarktbetreiber in Hessen und Niedersachen dürfen seit Kurzem Ungeimpften am Eingang zu ihren Läden die rote Karte zeigen. FDP-Vize Kubicki attackierte dazu die verantwortlichen Ministerpräsidenten am Dienstag scharf.

Bundestags-Vize Wolfgang Kubicki von der FDP hält nichts von der 2G-Option für Supermärkte in Hessen und Niedersachsen. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages sagte am Dienstag mit Blick auf die Ministerpräsidenten der beiden Bundesländer gegenüber der Bild

"Volker Bouffier und Stephan Weil müssen die Frage beantworten, wo die nicht-geimpften Menschen im Zweifelsfall einkaufen sollen, wenn Supermärkte in erreichbarer Nähe diese unmenschliche Regelung umsetzen. Wenn das kein Impfzwang ist, was ist es dann?"

Hessen und Niedersachen haben vor Kurzem Verfügungen erlassen, die Ungeimpften den Zutritt zu ihren Läden verwehren. Das sieht Kubicki mit großer Sorge: Diese Maßnahmen hätten "nichts mehr mit einer sinnvollen Pandemiebekämpfung zu tun".





DIE MASSNAHMEN BRAUCHEN KEIN VIRUS MEHR

20. Oktober 2021 // 

Von

 Theo-Paul Löwengrub

Ein riesiger Bluff platzt – und nichts rührt sich im Lande. Was immer als Verschwörungstheorie abgetan wurde, passiert nun genau so, in sogar noch viel ungehemmterer und dreisterer Form, vor unseren Augen: Corona geht, die Maßnahmen bleiben. Die Pandemie endet, und die Freiheitseinschränkungen werden zum Dauerzustand.

Die Trennung von Aufhebung der epidemischen Lage und Fortführung der Restriktionen (Maskenpflicht, Impfnachweispflicht, Testpflichten an Schulen, Kontaktbeschränkungen), die Gesundheitsminister Jens Spahn in einem Schreiben an die Ampel-Koalitionspartner begrüßte, ist nur noch kriminell zu nennen – denn so wird die letzte entscheidende formale Schwelle eingeebnet, die zwischen einem autoritären Notstandsregime und einer von staatlichen Übergriffen unberührten Freiheitlichkeit bestand – und zwingend bestehen muss, damit das eine wirklich temporäre Ausnahme und das andere regulärer Normalzustand bleiben kann.

Genau davon kann künftig keine Rede mehr sein. Denn die Bundesländer sollen nach Spahns Vorstellung auch über die Beendigung der Epidemischen Lage hinaus für all die Alltagsschikanen sorgen, die bislang unter dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) als faktischer Ersatzverfassung Bestand hatten. Möglich macht dies eben das IfSG, das im vergangenen November von Bundestag zum Ermächtigungsgesetz praktisch unbeschränkter Exekutivvollmachten pervertiert wurde. Bei dieser Gelegenheit fand darin auch der neu eingeschobene § 28a Eingang, in dem es explizit heißt:  „Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land feststellt.“

Freiheitsverlust auf ewig

Jetzt offenbart sich, was damit gemeint war: Solange auch nur ein Infizierter erfasst ist und dadurch die „Gefahr der epidemischer Ausbreitung“ bejaht wird, können Grundrechte ausgehebelt werden – auch unabhängig von der formal erklärten „Notlage“, und potentiell für immer. In einem weiteren Schritt könnte dann auch problemlos die nächste zur „Pandemie“ erklärte Erkältungswelle – ob durch Influenza oder sonstige Viren – herangezogen werden, um Maskenpflicht, Impf-Apartheid und Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Bürgerliche Freiheiten sind in einem solchen System auf alle Ewigkeit von der Gnade sogenannter Experten abhängig, und müssen sich von den Menschen durch Wohlverhalten redlich verdient werden – und sind keine unveräußerliche Selbstverständlichkeit mehr. Genau darum ging es hier wohl von Anfang an. Die Verhältnismäßigkeit politischer Maßnahmen wird in diesem Land endgültig zu Grabe getragen.

Eine weitere linke Nummer von Spahn, der sich zum Ende seiner Amtszeit als Gesundheitsminister fein aus der Affäre ziehen will, indem er die formale Pandemie auf Bundesebene mit sich enden lässt, zugleich aber den Bürgen den ihnen in 19 Monaten eingehämmerten Irrsinn fortan über die Bundesländer weiterhin zumuten lässt. Auch deshalb wird die „Aufhebung der epidemischen Lage“ sicher nicht zum deutschen Freedom Day – weil ein solcher für Deutschland gar nicht geplant ist: 2G oder 3G sollen offenbar endlos weiterbestehen, und dabei wird völlig vergessen, dass mit einer echten „Aufhebung aller Beschränkungen“, die diesen Namen verdient (und die es laut dem gebrochenen Versprechen Merkels von März spätestens seit kalendarischem Sommerende geben müsste)  selbstverständlich auch das Ende aller Impf- oder sonstigen Nachweispflichten einhergehen muss.

Nicht nur kein de-facto-Impfzwang mehr, sondern auch keine Einlasskontrollen? So etwas können und wollen sich viele Deutsche gar nicht mehr vorstellen – und nicht einmal die Tatsache, dass in Dänemark, Schweden, England und vielen anderen Ländern die frühere, vorpandemische Normalität wieder Wirklichkeit ist (und zwar ohne jede Gesundheitskrise!) gibt ihnen zu denken. Das Corona-Regime hat ganze Arbeit geleistet.


Verheerende Folgen falschen Anscheins gesellschaftlicher Stabilität – Germanist über Merkel-Erbe

Eine klare und deutliche Abrechnung nicht nur mit der Bundestagswahl, sondern auch mit der Ära von Angela Merkel nimmt der Germanist und Philosoph Peter J. Brenner in der Schweizer Zeitung "Die Weltwoche" vor. Er widerspricht dem positiven Bild, das viele von den 16 Jahren Kanzlerschaft Merkels zeichnen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel, hier bei der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) im Jahr 2018, wirkt auf manche abgehoben.

von Tilo Gräser

Die Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel habe "verheerend gewirkt", weil sie die Stabilität zivilisierter westlicher Staaten durch ihre geschriebenen Verfassungen zerstört habe. Das sei durch die "Entkernung der deutschen Verfassung" geschehen. Das stellt der Augsburger Germanist und Philosoph Peter J. Brenner in einem Beitrag für die Schweizer Zeitung Die Weltwoche fest.

Brenner, der in Köln, München, Chapel Hill (USA) und Innsbruck gelehrt hat, setzt sich zum einen mit den Folgen von 16 Jahren Kanzlerschaft Merkels und zum anderen mit dem letzten Bundestagswahlkampf auseinander. Seine Analyse widerspricht deutlich dem, was die etablierten bundesdeutschen Medien zu beiden Themen veröffentlichen.

Für Brenner ist das Unwichtigste an der Wahl das Ergebnis, das für eine Politik des "Weiter so" stehe. Interessanter findet der Germanist den Wahlkampf: "Er eröffnete nicht nur Einsichten in die Mechanismen der Macht unter der Oberfläche des medialen Geschehens, sondern mehr noch Einblick in das Grundverständnis des Politischen in Deutschland."

Sicherheit statt Freiheit

Brenner erwähnt, dass Medien und politische Beobachter im In- und Ausland Merkel gern als "gute Kanzlerin", als "guten Menschen" oder die "Führerin der freien Welt" sehen und darstellen. Das habe international seine Grundlage in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik. Im Inneren habe Merkel die Bundesbürger mit dem Versprechen auf Stabilität überzeugt.

Die Nachfolgerin von Helmut Kohl habe gewusst und genutzt, dass die Deutschen "bei der Wahl zwischen Freiheit und Sicherheit immer die Sicherheit vorziehen würden". Brenner fügt hinzu: "Sie sind auch bereit, ihre Freiheit dem bloßen Schein der Sicherheit zu opfern." Und:

"Im Laufe bleierner Jahre der Gewöhnung konnte in Vergessenheit geraten, dass diese Stabilität ein Potemkinsches Dorf war, eine brüchige Fassade, die mit der unablässigen Verausgabung von Geldern in alle Himmelsrichtungen oder durch schlichtes Ignorieren von selbst erzeugten Krisensituationen aufrechterhalten wurde."

Der Germanist aus Augsburg wirft Merkel vor, die bundesdeutsche Verfassung, das Grundgesetz, entkernt und damit die Stabilität der Gesellschaft zerstört zu haben. Sie sei nicht nur einem imaginären übergeordneten "EU-Recht" geopfert worden. Die Verfassung sei "mehr noch den Wellenbewegungen des Zeitgeistes und oft genug einfach nur tagespolitischer Opportunität" unterworfen worden.

Herrschaft ohne Charisma

Für den Augsburger Philosophen ist Merkels Kanzlerschaft das Beispiel "einer eigenartigen Version der 'charismatischen Herrschaft'", wie sie der Soziologe Max Weber einst beschrieb: "die apokalyptische Zuspitzung politischen Handelns auf 'Alles oder nichts' – oder 'Alternativlosigkeits'-Konstellationen" und zugleich "charismatische Herrschaft ohne Charisma".

Merkel werde oft ihre offen zur Schau gestellte Unauffälligkeit und ihr Mangel an Eitelkeit zugute gehalten, schreibt Brenner und zieht einen historischen Vergleich: Das seien Eigenschaften, die ebenso den einstigen DDR- und SED-Führungskadern Walter Ulbricht, Willi Stoph und Erich Honecker zugeschrieben würden, "deren Erscheinungsbild auch nicht gerade glamourös war". Honecker-Nachfolger Egon Krenz stellte übrigens 2016 passend fest:

"Wenn ich Angela Merkel sehe und höre, denke ich: Ein Stückchen DDR steckt eben immer noch in ihr."

Für Germanist Brenner ist klar: Diese Herrschaftstechnik "ohne Charisma" funktioniert. "Sie funktioniert dort, wo es um die Sicherung der Macht geht; weniger gut funktioniert sie dort, wo es um die Bewältigung des politischen Alltags oder gar um die Meisterung von Krisensituationen geht." Damit habe Merkel die Bundesrepublik grundlegend verändert, mit der Folge: "Politisch, kulturell, intellektuell, sozial, ökonomisch stellt sie sich als eine Trümmerlandschaft dar".

Der letzte Bundestagswahlkampf habe "den personellen Notstand und die geistige Ödnis der Ära Merkel sichtbar werden lassen". Wählern und Spitzenkandidaten schien offensichtlich nicht klar gewesen zu sein, worum es im Wahlkampf ging, so Brenner. Das zeigte sich für ihn zum einen an der Episode mit dem lachenden CDU-Kandidaten Armin Laschet im Hochwassergebiet. Zum anderen sei das durch die abschreibende Grünen-Kandidatin Annalena Baerbock deutlich geworden.

Werbung statt Wahlkampf

Daran hätten die meinungsmachenden Medien ihren Anteil, die die beiden Episoden zu "Großereignissen" hochstilisiert hätten. Brenner erinnert im Fall Laschet daran, dass "Lachen einfach nur ein Zeichen hilfloser Überforderung" sein kann. Im Fall Baerbock sei klar, dass diese grüne Kandidatin mit dem Versuch, ein eigenes Buch zu schreiben, sich "schlicht übernommen" hat.

"Aber diese beiden Episoden haben maßgeblich dazu beigetragen, dass keiner der beiden Kandidaten die vorhergesagte Wählerzustimmung gefunden hat", stellt der Autor fest. Dagegen hätten die politischen Angriffsflächen, die SPD-Kandidat Olaf Scholz bot, im Wahlkampf keine Rolle gespielt, auch medial nicht.

"Der Wahlsieger SPD hatte schlicht die bessere Werbeagentur und das professionellere Personal in der Parteizentrale, die ihrem Kandidaten erfolgreich klarmachen konnten, einfach gar nichts zu tun und damit auch keine Anhaltspunkte für einen Überforderungsverdacht zu geben."

Bei alldem haben laut Brenner die Medien aktiv mitgespielt. Der Grund aus seiner Sicht: "Politik und Medien sind zu einem unentwirrbaren Konglomerat verschmolzen, bei dem sich die Beteiligten gegenseitig in die Hände arbeiten." Es sei ihnen gelungen, "Scheinprobleme in den Vordergrund zu spielen und die tatsächlichen Probleme dieses Landes aus dem Blickfeld zu verdrängen". Dafür bringt der Germanist eine Reihe von Beispielen.

"Molluskenartiges System"

Über das, was die Bundesbürger tatsächlich bewegt und sich zum Beispiel in der Umfrage "Die Ängste der Deutschen 2021" der R+V-Versicherung zeigt, sei nicht geredet worden. Das gilt laut Brenner für die Aussage, dass es mehr Angst vor der Migration als vor der Klimakrise gebe. Ebenso sei nicht "über die düstere Zukunft der sozialen Sicherungssysteme, über den Zerfall des Bildungssystems, über langsam verrottende Infrastrukturen und auch nicht über eine orientierungslose Außenpolitik" geredet worden.

Davon künde auch das Wahlergebnis, bei dem es nicht zu einem erwarteten Höhenflug der Partei Bündnis 90/Die Grünen kam – während viele Erstwähler die FDP ankreuzten. Brenner unterstellt der "journalistischen Blindheit gegenüber den großen Problemen dieser Republik" keine Absicht. "Sie sieht eher nach Notwehr aus, derer sich Journalisten bedienen, die von ihrem Beruf überfordert sind."

Für den Germanisten besteht "kein Anlass, die alte Bundesrepublik zu glorifizieren". Schon in den 1970er Jahren seien die Verfallssymptome der Demokratie beobachtet worden. Doch das Problem habe sich verschoben und zugespitzt:

"An die Stelle konkurrierender Parteien und Verbände ist ein molluskenartiges System der Politik getreten, das weit über seinen eigentlichen Bereich hinaus- und, vor allem durch die offene oder versteckte staatliche Alimentierung zivilgesellschaftlicher und medialer Akteure, in die Gesellschaft hineingreift und damit einen umfassenden Primat der Politik installiert."

Freiheit ohne Interesse

Politik sei ein gesellschaftliches System, schreibt Brenner, während es um politisches Handeln gehe, das sich an der Freiheit als wichtigstem Wert orientiere. Doch davon habe     sich die bundesdeutsche Demokratie wie das westliche Demokratiemodell an sich "weit entfernt": "Nirgends wurde das deutlicher als in der Corona-Krise."

Das hatte er zuvor in einem Beitrag für den Blog des von ihm gegründeten Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung (IMSW) konkret beschrieben:

"Die Rechtswissenschaftler Jens Kersten und Stephan Rixen haben eine Liste der grundgesetzlichen Freiheitsrechte erstellt, welche durch die infektionsschutz­rechtlichen Maßnahmen betroffen sind: Art. 2,1; Art 3, 1; Art 4, 1 u. 2; Art 5, 3; Art 7,1; Art. 12,1; Art. 8,1; Art, 91; Art 11,1; Art. 13,1; Art. 14,1; Art. 16,1. Das hat noch keine vorherige Bundesregierung zustande gebracht, aber auf großes Interesse stößt das in der Öffentlichkeit nicht."

Das sieht auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier so und warnt vor den Folgen. Er erklärte in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt im März dieses Jahres mit Blick auf die Corona-Politik:

"In der Bewusstseinslage der politischen Akteure und bei Teilen der Bevölkerung scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten, dass die Menschen dieses Landes freie Bürger sind. Sie verfügen über unveräußerliche und unentziehbare Freiheitsrechte, sie sind keine Untertanen!"

Für Philosoph Brenner sollte Politik mehr sein "als ein Buhlen um die Gunst der Wähler mit vollmundigen Versprechen – die am Ende die Wähler ohnehin selbst bezahlen müssen –, damit diese ihre Kandidaten zumindest für vier Jahre mit einem Mandat, besser noch mit einem Dienstwagen und einem Ministertitel versorgen". Das Problem sieht er darin, dass die Politik in der Bundesrepublik keinen Begriff, kein Verständnis mehr vom Politischen hat. Das sei die "Epochenschwelle" der Ära Merkel, "in der das Politische zugunsten der Politik abgedankt hat".








CSU in Panik? Eintragungszeitraum für Volksbegehren zur Abwahl Söders beginnt

13. Oktober 2021

Am morgigen 14. Oktober beginnt der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „Landtag abberufen“ in Bayern. Bis zum 27. Oktober kann unterschrieben werden – und der CSU scheint schon jetzt mehr als mulmig zumute zu sein.

Ein Kommentar von Vanessa Renner


Das geht aus einem hetzerischen Flugblatt hervor, das offensichtlich von der CSU Landesleitung verbreitet wird und in dem nicht nur klar zum Boykott des Volksbegehrens, sondern auch zur Denunziation von dessen Unterstützern aufgefordert wird. Das Volksbegehren stamme vor allem von „Querdenker“-Gruppen, „die bereits durch rassistische, volksverhetzende und antisemitische Ausfälle auffielen“, heißt es da. Zweck des Volksbegehrens sei es, den Freistatt Bayern „in Unordnung zu stürzen“, wird behauptet. Wörtlich wird aufgefordert:

Sie sollten das Volksbegehren auf keinen Fall bewerben oder gar unterstützen. Wenn Sie Personen kennen, die eine Unterzeichnung beabsichtigen, informieren Sie sie über die wahren Hintergründe des Volksbegehrens und die dahintersteckenden Organisatoren.

Die Landesleitung der CSU bittet um Nachricht, „wenn bei Ihnen vor Ort für das Volksbegehren geworben wird oder es zu Aktionen kommt“:


CSU belegt eigenes Demokratie-Defizit

Tatsächlich bestätigt die CSU damit auf traurige Weise, was seitens der Initiatoren des Volksbegehrens kritisiert wird. Diese möchten nämlich dem ausufernden Impfdruck auf die bayerische Bevölkerung ein Ende setzen – und darüberhinaus das gerade in der Corona-Krise offenkundig gewordene Demokratie-Defizit bekämpfen:

Das Volksbegehren soll als stärkstes Instrument der direkten Demokratie im Freistaat Bayern etabliert werden. Die Bevölkerung soll damit in die Lage versetzt werden, jederzeit Einfluss auf die Regierung ausüben zu können.

Alles, was die CSU dem entgegenzusetzen hat, sind leere Worthülsen. So heißt es im Flugblatt:

In Bayern gibt es kein Demokratie-Defizit: Die bundesweit höchste Wahlbeteiligung in Bayern bei der Bundestagswahl (80 %) zeigt, dass die demokratische Mitsprache funktioniert. Die vorgeschobene Kritik, es brauche in Bayern mehr direkte Demokratie, wird durch das Begehren selbst entkräftet. Ein Land, in dem sogar der Landtag vom Volk abberufen werden kann, hat offenkundig kein Defizit an partizipativen Elementen.

Diese Worte werden in Wahrheit vom Flugblatt selbst entkräftet: Wüsste die CSU nicht ganz genau, dass zahlreiche Bürger ein Demokratie-Defizit in Bayern sehr wohl wahrnehmen – müsste die Partei dann überhaupt darum betteln, dass das Volksbegehren nicht unterzeichnet wird? Ist ein so offen getätigter Aufruf zur Denunziation, wie er im Flugblatt zu lesen ist, nicht unvereinbar mit einer gesunden Demokratie? Ist die Kriminalisierung der Initiatoren des Volksbegehrens, denen freimütig und ohne jeden Beweis Rassismus, Volksverhetzung und Antisemitismus vorgeworfen werden, einer Demokratie auch nur im entferntesten würdig?

Vom 14. bis 27. Oktober haben die Bürger in Bayern die Möglichkeit, ein klares Zeichen zu setzen: So lange kann man sich in den bereitliegenden Listen in den Gemeinden eintragen. Nach Eintragung von einer Million wahlberechtigten Unterzeichnern und positivem Volksentscheid würde der Landtag abberufen werden. Alle Abgeordneten samt Ministerpräsident Markus Söder verlören dann ihre Mandate und Posten. 





Können eigentlich alle Tierärzte nicht rechnen oder nur manche?


https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/robert-koch-institut-immer-wieder-falsche-zahlen-bei-der-corona-chaos-behoerde-77904988.bildMobile.html


„Totale Bankrotterklärung“ (https://reitschuster.de/post/unglaublich-paul-ehrlich-institut-kassiert-bei-impfstoffen-den-schutz-vor-infektion/).

Während öffentlich von einer „Pandemie der Ungeimpften“ die Rede ist, kassiert das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), eine Bundesbehörde, den Schutz der Impfstoffe gegen die Infektion. – Was in normalen Zeiten ein Paukenschlag wäre, wird von Presse und Politik weiträumig ignoriert. Von Gregor Amelung. https://reitschuster.de/post/unglaublich-paul-ehrlich-institut-kassiert-bei-impfstoffen-den-schutz-vor-infektion/

EU-Kommissionschefin von der Leyen empört sich über polnisches Verfassungsgerichtsurteil

Gestern hatte das polnische Verfassungsgericht geurteilt, dass nationales Recht letztendlich über EU-Recht stehe. Das führt zu einer ....

https://de.rt.com/europa/125463-eu-kommissionschefin-emport-uber-polnisches/amp/

Wenn die Masken fallen: Spahns Ministerium wegen unbezahlter Beschaffungsdeals vor Gericht

Kurz nach Beginn der Corona-Krise versuchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Millionen von OP- und FFP2-.....

https://de.rt.com/inland/125415-wenn-masken-fallen-spahns-ministerium/amp/

"Stützten sich die Corona-Maßnahmen bisher auf falsche Impfstatistiken? Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass die Corona-Impfquote höher ist als bisher angenommen. Dies würde "das Vertrauen der Bürger in die Entscheidungen massiv untergraben", so Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft."

 https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gass-auf-grundlage-offenbar-falscher-daten-werden-grundrechte-eingeschraenkt-a3620237.html#:~:text=St%C3%BCtzten%20sich%20die,der%20Deutschen%20Krankenhausgesellschaft.


The Epoch Times (https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gass-auf-grundlage-offenbar-falscher-daten-werden-grundrechte-eingeschraenkt-a3620237.html)

„Auf Grundlage offenbar falscher Daten, werden Grundrechte eingeschränkt“

Stützten sich die Corona-Maßnahmen bisher auf falsche Impfstatistiken? Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass .....

Und noch ein weiterer Gedanke:


Ungeimpfte erleben jeden Tag, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich gravierende Fälle von inakzeptablen Diskriminierungen / Ungleichbehandlungen aufgrund von konkreten BIOLOGISCHEN (und weltanschaulichen) Merkmalen. 


Wir können uns schlechterdings nicht vorstellen, dass dies nicht unter den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen könnte; wenn nicht unter die Legaldefinition des Paragraphen 1 AGG, dann jedenfalls unter die weitergehenden Diskriminierungsmerkmale unter Einbeziehung der europäischen Menschenrechtskonvention. 


Eine unmittelbare Benachteiligung ist stets unzulässig, eine mittelbare müsste sachlich gerechtfertigt, angemessen und verhältnismäßig sein. 


Es stehen Abhilfeansprüche und Schadensersatzansprüche im Raum. Eventuell sollte man von den gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten, wenn man aufgrund von biologischen Merkmalen in Restaurants, Bars, Veranstaltungen, Kinos, Universitäten, Schulen, Arbeitsplatz, Behörden, Schwimmbädern, etc. diskriminiert wird, einfach mal Gebrauch machen. 


Will die Antidiskriminierungsstelle nicht ihre gesamte Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, muss sie jeden konkreten Einzelfall prüfen und beratend/unterstützend tätig werden. Die Steuerzahler finanzieren immerhin diese Institution/Institutionen. 


Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle findet man auch sehr viele relevante Fragebögen und Musterformulare:

im Download zu finden


Aufforderungsschreiben gegenüber Arbeitgebern:

Aufforderungsschreiben gegenüber Vertragspartnern:

Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde:

Hier geht es zum Kontaktformular und der Telefonberatung:

Hier findet man weitere nützliche Informationen:

Der Wortlaut des Gesetzes:


Besonders interessant sind dazu auch die Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums:

„Allgemein gilt: Die Impfung erfolgt freiwillig und es wird in Deutschland keine Impfpflicht gegen COVID-19 geben. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch keine Maßnahmen gegen Angestellte ergreifen, die noch nicht geimpft sind oder sich auch zukünftig nicht impfen lassen wollen. Arbeitsvertraglich bleibt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Beschäftigung – mit oder ohne Corona-Schutzimpfung – verpflichtet. Zudem darf es keine Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund des Impfstatus geben.(…)“




Freiheitseinschränkungen der Ungeimpften als indirekter Impfzwang sind verfassungswidrig – FASSADENKRATZER

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/10/08/freiheitseinschrankungen-der-ungeimpften-als-indirekter-impfzwang-sind-verfassungswidrig/


FASSADENKRATZER (https://fassadenkratzer.wordpress.com/2021/10/08/freiheitseinschrankungen-der-ungeimpften-als-indirekter-impfzwang-sind-verfassungswidrig/)

Freiheitseinschränkungen der Ungeimpften als indirekter Impfzwang sind verfassungswidrig

„Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflicht

❌Eilmeldung ❌


PAUKENSCHLAG – Studie bestätigt: Kein Virus nötig, um an SARS-CoV-2 zu erkranken – mRNA-Impfung führt zu Covid!


Es reichen allein die Spike-Proteine in der Impfung aus, um den Geimpften an Corona erkranken zu lassen!


Eine absolut bahnbrechende Peer-Review-Studie, die nota bene in einem Artikel der Frankfurter Rundschau aufgegriffen wurde, bestätigt, dass KEIN VIRUS notwendig ist, um an SARS-CoV-2 zu erkranken. Wenn das Spike-Protein allein ausreicht, um die Krankheit auszulösen, können theoretisch alle Menschen, die die mRNA-Spritze erhalten haben, an SARS-CoV-2 erkranken. Nun hat selbst die ARD in einem verblüffend ehrlichen Bericht bestätigt, dass die „Corona-Pandemie“ keine Übersterblichkeit verursacht. Das ist exakt jener Befund, den ich hier seit einem Jahr und mit jeweils aktuellen Zahlen aus dem Bundesamt für Statistik immer wiederhole: Keine Übersterblichkeit durch die sog. „Corona-Pandemie“.

Die Frage ist:

 • Warum wird immer noch geimpft?

 • Bricht nun das Impf-Narrativ und damit die kriminelle Massenimpfung zusammen?

 • Es starben bereits hunderttausende an der Impfung, unzählige wurden schwer krank und/oder zu Invaliden: Sind die Impfbefürworter wie jene in Australien kriminelle Massenmörder?

 • Warum zieht die Politik aus diesem Befund nicht die zwingend erforderlichen Konsequenzen, nämlich die Impfung zu stoppen bzw. zu verbieten – da sie faktische eine Todesimpfung ist?


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https://www.ahajournals.org/doi/10.1161/CIRCRESAHA.121.318902


PAUKENSCHLAG – Studie bestätigt: Kein Virus nötig, um an SARS-CoV-2 zu erkranken –  mRNA-Impfung führt zu Covid!


Circulation Research (https://www.ahajournals.org/doi/10.1161/CIRCRESAHA.121.318902)

SARS-CoV-2 Spike Protein Impairs Endothelial Function via Downregulation of ACE 2



5G-Desaster für Swisscom und Co.

3000 Einsprachen gegen neue 5G-Antennen wurden in der Schweiz schon gemacht. Jetzt kommts für Swisscom und Co. noch dicker. Das neue Netz steht vor dem Aus.

🇨🇭5G-Desaster für Swisscom und Co.! "Es wird Anzeigen hageln!"🇨🇭


Als einer der ersten Staaten der Welt versteigerte die Schweiz Anfang 2019 Frequenzen für 5G. Swisscom, Sunrise und Salt schlugen zu – obwohl ihnen bewusst war, dass die gesetzlichen Strahlengrenzwerte für die neue Mobilfunktechnik zu tief lagen. Sie gingen davon aus, dass sich das Problem später lösen lasse – und wurden von einer massiven Protestwelle überrascht. (...) Ob neu oder umgerüstet, adaptive Antennen erbringen ihre volle Leistung nur mit mehr Strahlkraft. (...) Deshalb drückten die Mobilfunkanbieter den sogenannten Korrekturfaktor durch: Er erlaubt es, die Sendeleistung von 5G-Antennen punktuell über den Grenzwert hinaus zu erhöhen, solange der Maximalwert im Durchschnitt trotzdem eingehalten wird. Auch dagegen gab es vielerorts keine Einsprachemöglichkeit, die Aktivierung des Korrekturfaktors setzte nicht einmal ein Bagatellverfahren voraus. (...) dank einem juristischen Gutachten der Uni Freiburg zuhanden der Konferenz der kantonalen Baudirektoren (BPUK). Das Papier enthält Aussagen mit Sprengkraft: Für die Umrüstung konventioneller Mobilfunkanlagen zu adaptiven Antennen sei eine Baubewilligung sehr wohl nötig, schreiben die Gutachter. (...) 5G steht nach dieser Einschätzung vor dem Kollaps. Die Modernisierung der Netze sei bereits stark verzögert, sagt der Schweizerische Telekommunikationsverband Asut dazu... 


Das sind absolute Top-News. Der 5G-Widerstand zeigt in der Schweiz seine Kraft! Die unermüdliche Arbeit vieler Menschen und Gruppierungen zahlt sich aus! Dies ist noch nicht der Sieg, aber gewiss Sand im Getriebe der Menschheitsfeinde und NWO-Liebhaber. DANKE an Euch alle!



Österreichs Bundesregierung vor dem Aus 

Seit Donnerstag stellen die Grünen die Handlungsfähigkeit von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in Frage. Sie selbst stehen als Juniorpartner wie begossene Pudel da

Innerhalb von 24 Stunden hatte sich der Wind gedreht und Österreichs Politiklandschaft durcheinandergewirbelt. Sah es am Mittwoch nach der groß angelegten Razzia in Kanzleramt, Finanzministerium und ÖVP-Parteizentrale in Wien noch so aus, als würde der kleine grüne Koalitionspartner trotz neuer Anschuldigungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz weiter zum Seniorpartner stehen, zeigte sich am Donnerstagmorgen, dass das Fass wohl doch übergelaufen war.

Der grüne Vizekanzler Werner Kogler machte in einer Aussendung deutlich, dass die neuerlichen Ermittlungen und Korruptionsvorwürfe gegen Kurz "eine neue Dimension erreicht" hätten und "der Sachverhalt" nun "lückenlos aufgeklärt werden" müsse. Eine Rückkehr zur Tagesordnung sei nun unmöglich, weil "die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers vor diesem Hintergrund in Frage gestellt" sei. Kogler und die Grünen müssten nun "für Stabilität und Ordnung sorgen". Deshalb würden jetzt Gespräche mit allen Parteien geführt. Eine Fortsetzung der Koalition scheint nach dieser Ankündigung in weite Ferne gerückt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft der Republik Österreich ermittelt gegen Kurz und mehrere seiner Vertrauten wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechlichkeit sowie der Bestechung in "unterschiedlichen Beteiligungsformen".

Grüne in schwieriger Lage

In der Nacht auf Donnerstag dürfte einigen in der grünen Partei die himmelschreiende Ungerechtigkeit der Lage klar geworden sein. Sebastian Kurz muss sich möglicherweise bald vor Gericht wegen Korruption verantworten, im insgesamt dritten Verfahren das ihm aktuell droht, und dennoch sind es die Grünen, die vor einer Zerreißprobe und Spaltung stehen. Sie hatten sich von der ÖVP um des lieben Koalitionsfriedens willen tüchtig auf der Nase herumtanzen lassen. Stets ließ die Volkspartei den kleinen Partner seinen geringeren "Marktwert" spüren.

Bei Menschenrechten und Flüchtlingsfragen konnten die Grünen keinen Stich machen, weil die ÖVP ihr rechtes Programm inklusive Abschiebung gut integrierter Schulkinder durchzog. Den parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der klären sollte ob die türkis-blaue Regierung aus ÖVP und FPÖ, die durch das berüchtigte "Ibiza-Video" geplatzt war, bestechlich gewesen ist, hatte die Volkspartei so lange durch nicht herausgegebene Akten verschleppt, bis dieser am Ende der Sitzungsperiode geknickt werden musste.

Hierbei - und bei verschiedenen Misstrauensanträgen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder - hatten die Grünen immer brav im Sinne der Koalition gestimmt und dabei deutlich erkennbar gegen die eigenen Überzeugungen gehandelt.

Die Grünen predigten sich selbst und den sie kritisierenden Stimmen aus der Zivilgesellschaft, dass ihre Stunde kommen würde und sie dem großen Koalitionspartner Zugeständnisse abringen könnten. In einem großen, politischen Abtauschgeschäft würden die grünen Themen Umweltschutz und Gerechtigkeit bald berücksichtigt werden. Dies sollte vor wenige Tagen mit der sogenannten "ökosozialen Steuerreform" gelungen sein.

Die trägt allerdings ebenso weitgehend ÖVP-Handschrift. Es werden angestaubte Ideen aus den 1980er-Jahren bedient, wie das "Trickle Down", das durch Steuererleichterungen für Vermögende zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen soll, und die alte Klamotte der moderaten Besteuerung von Energie um "Lenkungseffekte" zu erzielen. Klappt meist nicht, da die Reichen nichts ändern müssen, weil sie die Teuerung kaum spüren, während die Armen nichts ändern können, weil ihnen dazu die Mittel fehlen.

Der große Wurf, mehr (Klima-)Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich zu erzielen, kann im Grunde nur gelingen, wenn große Vermögen höher besteuert werden. Und das gibt es nicht mit der ÖVP. Zumindest war es den Grünen gelungen, das Wort "ökologisch" einzuschmuggeln, und tatsächlich hatte sich die Volkspartei die längste Zeit immer gegen jede Form der "Öko-Steuer" gewehrt.

Über diesen grünen "Erfolg" oder den des Plastikflaschenpfands redet nun leider kein Mensch mehr in Österreich. Die Grünen stehen durch den Paukenschlag der Ermittlungen gegen Kurz wie die begossenen Pudel da. Wenn sie ihn jetzt noch weiter unterstützen, dann läuft ihnen die Basis davon. Erste Landeschefs haben sich bereits deutlich positioniert und erklärt, Kurz sei als Kanzler untragbar geworden.

Gibt es einen Plan?

In Situationen wie dieser braucht eine Partei einen Plan. Es ist fraglich, ob es den gibt. Zunächst hatte man wohl versucht durch die Ankündigung von Gesprächen mit anderen Parteien, die ÖVP dazu zu bewegen, Kurz fallen zu lassen. Am Donnerstag war bereits um die Mittagszeit klar, dass die ÖVP dabei nicht mitspielt. Weil die Opposition für den nächsten Dienstag einen Misstrauensantrag gegen Kurz vorbereitet, müssten die Grünen bis dahin einen zumindest zeitweilige, neue Koalition im Nationalrat bilden, wenn sie denn an der Macht bleiben wollen.

Aufgrund der Sitzverteilung ist dies äußerst schwierig. Die ÖVP hält 71 von 183 Sitzen. Eine Mehrheit gegen Kurz kann es nur mit Hilfe der 31 Sitze der FPÖ geben. Eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Grünen, SPÖ, den liberalen NEOS und der FPÖ ist kaum zu erwarten. Die einzige thematische Schnittmenge wäre das derweil auf den Straßen Wiens häufig zu hörende "Kurz muss weg".

Das ist pikanterweise sowohl Wahlspruch linker Gruppen als auch rechtsradikaler Impfgegner. Folglich würde wohl eine Stunde nachdem Kurz aus dem Amt gewählt worden wäre, diese neue Koalition auseinanderfliegen, weil sie nur im "Anti-Kurz"-Kurs ein gemeinsames Ziel hatte. Das weiß auch die ÖVP - und darin sieht sie wohl ihre letzte Chance, an der Macht zu bleiben.